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EU-Vergaberecht endlich reformieren – Qualität vor Preis

Das Europäische Parlament hat sich mit dem Initiativbericht zu Vergabeverfahren in den Prozess zur überfälligen Reform des EU-Vergaberechts eingeschaltet. Die Bundesarchitektenkammer (BAK) begrüßt die klare Abkehr vom Zuschlag rein nach dem niedrigsten Preis. Stattdessen muss die Europäische Kommission Qualität und mittelstandsfreundliche Verfahren ins Zentrum stellen. „Es reicht nicht, Probleme nur zu benennen. Die Kommission muss jetzt handeln: Qualität vor Preis, realistische Zugänge auch für kleine und sehr kleine Büros“, erklärt BAK-Präsidentin Andrea Gebhard.

Der Bericht setzt wichtige Impulse: sektorspezifische Regeln für geistige Dienstleistungen, bessere Schulungen von Vergabestellen, Abbau von Bürokratie, Förderung der losweisen Vergabe und eine Diskussion darüber, in welchen Fällen eine Einbeziehung in das EU-Vergaberecht noch sinnvoll und verhältnismäßig ist. Doch entscheidend bleibt die Vereinfachung der Verfahren – sonst bleiben kleine Büros ausgeschlossen.

Die BAK fordert:

  • Klare Vereinfachung der Eignungs- und Nachweispflichten
  • Verbindliche losweise Vergabe zur Stärkung kleiner Büros
  • Qualitäts- und Leistungswettbewerb statt Billigstbieterprinzip
  • Konsequente Anwendung von Verhältnismäßigkeit und Angemessenheit

„Architektur ist kein Massenprodukt. Vergaben müssen Planungsqualität und gesellschaftlichen Mehrwert sichern – nicht die billigste Lösung“, so Gebhard. Die BAK wird den Gesetzgebungsprozess eng begleiten und wird sich für einen ambitionierten Kommissionsentwurf 2026 einsetzen.

Quelle: Bundesarchitektenkammer e. V.

 

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