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Bundesregierung: „digital only“ meint nicht „mobile only“

Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung achtet im Hinblick auf die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen darauf, Prozesse einfacher und praktikabler und - je nach Verwaltungsleistung - angepasst an die Bedürfnisse von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen zu gestalten. Das schreibt die Bundesregierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion. Darin hatten sich die Abgeordneten unter anderem nach der Unterscheidung zwischen den Begriffen „digital first“ und „digital only“ erkundigt. Die Bundesregierung schreibt dazu, dass „digital only“ das grundsätzlich ausschließlich elektronische Angebot von Verwaltungsleistungen bedeute, während „digital first“ das grundsätzlich elektronische Angebot von Verwaltungsleistungen beschreibe. Nicht gemeint mit „digital only“ sei der „mobile only“-Zugang zu Verwaltungsleistungen, sprich ein Zugang ausschließlich per App über mobile Geräte.

Weiter schreibt die Bundesregierung in der Antwort, dass nach Zahlen des Statistischen Bundesamts im Jahr 2022 95,5 Prozent der Haushalte über Internetzugang und 98,1 Prozent über ein Mobiltelefon, davon 88,1 Prozent über ein Smartphone, verfügten. Im Jahr 2024 seien nach Zahlen der Behörde gut vier Prozent der Menschen im Alter von 16 bis 74 Jahren sogenannte Offliner gewesen, die also noch nie das Internet genutzt hätten.

Quelle: Deutscher Bundestag

 

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