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Bundesarchitektenkammer und Baugewerbe zum Sondervermögen: Mittelstandsfreundliche Losvergabe am Bau beibehalten

Verzögerungen vermeiden, Wertschöpfung in Deutschland sichern

Die geplanten Investitionen in die deutsche Infrastruktur erfordern stabile Rahmenbedingungen für die Unternehmen und die öffentliche Hand. Die Bundesarchitektenkammer (BAK) und der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) unterstreichen, dass das bewährte Vergaberecht mit dem Vorrang der Losvergabe hierfür den richtigen Rahmen bietet: Es ist praxistauglich und es sichert Arbeitsplätze, Steuereinnahmen und Wertschöpfung vor Ort. Zentrales Mittel zur Förderung des Mittelstands ist die Fach- und Teillosvergabe (§ 97 Abs. 4 GWB), die Planern und den kleinen und mittleren Bauunternehmen den direkten Zugang zu öffentlichen Bauaufträgen ermöglicht. Sie sorgt für fairen Wettbewerb und wirtschaftliche Preise, ohne unnötige Verzögerungen zu verursachen.

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