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Besoldungs- und Versorgungsberechtigte erhalten Abschlagszahlungen

Die Bundesregierung hat am 3. September Abschlagszahlungen an Besoldungs- und Versorgungsberechtigte des Bundes beschlossen. Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter sowie Soldatinnen und Soldaten des Bundes sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger erhalten dadurch im Vorgriff auf die besoldungs- und versorgungsrechtliche Übertragung des Tarifergebnisses 2025/2026 nach Aufhebung der vorläufigen Haushaltsführung Abschlagszahlungen. Damit partizipiert auch dieser Personenkreis voraussichtlich ab Dezember 2025 an den Tarifergebnissen vom 6. April 2025 für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen.

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